Erbauseinandersetzung

Gibt es mehr als einen Erben, liegt immer eine Erbengemeinschaft vor. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. 

Was bedeutet Erbauseinandersetzung?

Als Erbengemeinschaft gehört der Nachlass und damit jeder einzelne Nachlassgegenstand den Erben gemeinsam. Bei einer Auseinandersetzung, entscheiden die Erben, wer was erhält. Ist der Nachlass endgültig aufgeteilt, ist die Erbengemeinschaft aufgelöst. Anders, als der Begriff vermuten lässt, kann eine Erbauseinandersetzung sowohl streitig als auch einvernehmlich verlaufen. 

Einvernehmliche Erbauseinandersetzung

Verstehen sich die Erben, bedarf es nicht notwendigerweise der Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars. Dennoch ist es ratsam, einen Erbauseinandersetzungsvertrag durch einen Fachanwalt für Erbrecht aufsetzen, prüfen oder begleiten zu lassen. Im Vorfeld muss unter anderem der Nachlass komplett erfasst, Nachlassgegenstände bewertet und Ausgleichspflichten festgelegt werden. Letztlich sollte juristisch korrekt festgehalten werden, wie der Nachlass aufgeteilt wird, um bei späteren Uneinigkeiten oder weiteren Erbfällen auf eine verbindliche Dokumentation zurückgreifen zu können. 

Streitige Erbauseinandersetzung

Nicht selten ist es leider der Fall, dass sich die Erben nicht auf einen gemeinsamen Teilungsplan des Nachlasses einigen können. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Einerseits können Uneinigkeiten bzgl. des Nachlasses, der Bewertungen, der Zusammensetzung, der Nachlassforderungen, der Ausgleichspflichten und Ähnlichem bestehen. Andererseits treten durch einen Erbfall oft zurückliegende, schwelende familiäre Konflikte zu Tage, die auf Nachlassebene ausgetragen oder fortgesetzt werden. Als Erbe diesen Konflikten im Rahmen der erzwungenen Gemeinschaft einer Erbengemeinschaft aus dem Weg zu gehen, gelingt nur selten. 

Es gibt Teillösungen, wie Abschichtung oder Erbteilsübertragung. Oftmals droht ein solcher Fall jedoch als sogenannte Erbauseinandersetzungsklage (auch Erbteilungsklage oder Teilungsklage genannt) vor Gericht zu landen. Ein solcher Rechtsstreit als letztes Mittel gilt es jedoch um jeden Preis zu vermeiden. Ein derartiges Verfahren kann sich über Jahre erstrecken, sehr kostenintensiv und für alle Beteiligten höchst emotional und nervenaufreibend sein. 

Meine oberste Priorität ist daher immer, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Dies gelang mir in über 90 Prozent meiner bearbeiteten Erbauseinandersetzungsmandate. Mit Talent für gute Strategie und Kommunikation schaffe ich Wege aus verfahrenen Situationen. Fingerspitzengefühl und der richtige Ton zur richtigen Zeit können hier die eine oder andere verschlossen geglaubte Tür wieder öffnen. 

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