Erbscheinverfahren

Ihre Beteiligung an einem Erbscheinverfahren kann vielfältig sein:

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Sie kommen aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erbe in Betracht oder wurden in einem Testament bedacht?

Dann müssen Sie ihr Erbrecht mittels eines Erbscheins dokumentieren, denn nur so kann eine effektive Nachlassabwicklung angegangen werden.

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Mehrere Personen kommen als Erben in Betracht, jedoch herrscht Uneinigkeit über die Beteiligung?

Das Nachlassgericht hat die Beteiligungen der Betroffenen zu prüfen und einen entsprechenden Erbschein auszustellen. 

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Die Testierfähigkeit des Erblassers ist zweifelhaft?

Diese Streitigkeiten können vor dem Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinverfahrens geklärt werden. 

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Es bestehen Zweifel an der Echtheit einer letztwilligen Verfügung?

Auch dieser Frage wird im Rahmen eines Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht nachgegangen.

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Nach bereits erteiltem Erbschein taucht ein wirksames Testament neueren Datums auf?

Das Nachlassgericht hat den unrichtigen Erbschein einzuziehen und einen neuen, gegebenenfalls anders lautenden Erbschein zu erteilen.

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Ein Testament enthält keine eindeutigen juristischen Regelungen zur Erbschaft?

Letzlich entscheidet das Nachlassgericht, welche Auslegung dem Erbschein zugrunde gelegt werden soll, beispielsweise ob eine Vollerbschaft, Miterbschaft, Ersatzerbschaft, Vor- und Nacherbschaft oder nur eine Vermächtnisnehmerstellung gewollt war.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Vielfältigkeit eines Erbscheinverfahrens. Allen gemein ist jedoch, dass zum Ende des Verfahrens eine Entscheidung des Nachlassgerichts ansteht. Umso wichtiger ist es, dem Nachlassgericht von Beginn an darzulegen und zu begründen, inwiefern ein Testament wirksam/unwirksam ist oder wie einzelne Verfügungen auszulegen sind. Hierbei ist zweitrangig, ob das Erbscheinverfahren streitig ist oder nicht. Eine fachkundige Unterstützung und Vertretung ist unerlässlich. Ich übernehme diese Aufgabe gerne für Sie, um Ihre Interessen und die des Erblassers wahren zu können.