Ihre Beteiligung an einem Erbscheinverfahren kann vielfältig sein:
Dann müssen Sie ihr Erbrecht mittels eines Erbscheins dokumentieren, denn nur so kann eine effektive Nachlassabwicklung angegangen werden.
Das Nachlassgericht hat die Beteiligungen der Betroffenen zu prüfen und einen entsprechenden Erbschein auszustellen.
Diese Streitigkeiten können vor dem Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinverfahrens geklärt werden.
Auch dieser Frage wird im Rahmen eines Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht nachgegangen.
Das Nachlassgericht hat den unrichtigen Erbschein einzuziehen und einen neuen, gegebenenfalls anders lautenden Erbschein zu erteilen.
Letzlich entscheidet das Nachlassgericht, welche Auslegung dem Erbschein zugrunde gelegt werden soll, beispielsweise ob eine Vollerbschaft, Miterbschaft, Ersatzerbschaft, Vor- und Nacherbschaft oder nur eine Vermächtnisnehmerstellung gewollt war.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Vielfältigkeit eines Erbscheinverfahrens. Allen gemein ist jedoch, dass zum Ende des Verfahrens eine Entscheidung des Nachlassgerichts ansteht. Umso wichtiger ist es, dem Nachlassgericht von Beginn an darzulegen und zu begründen, inwiefern ein Testament wirksam/unwirksam ist oder wie einzelne Verfügungen auszulegen sind. Hierbei ist zweitrangig, ob das Erbscheinverfahren streitig ist oder nicht. Eine fachkundige Unterstützung und Vertretung ist unerlässlich. Ich übernehme diese Aufgabe gerne für Sie, um Ihre Interessen und die des Erblassers wahren zu können.
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