Nicht immer führt ein Testament zum gewünschten Erfolg, so dass ein für alle Beteiligten verbindlicher Erbvertrag notwendig werden kann. Da dieser zwingend vor einem Notar abgeschlossen werden muss, wird häufig davon ausgegangen, dass ein Anwalt dafür nicht nötig sei. Allerdings hat mir die Praxis gezeigt, dass Notare aufgrund Ihrer Verpflichtung zur Unparteilichkeit oftmals nicht umfänglich beraten können.
Eine fachanwaltliche Vorbereitung und Begleitung ist in vielen Fällen unerlässlich, um sämtlichen Ihrer Anliegen gerecht werden zu können und dabei alle Konsequenzen zu überblicken. Ich sehe mich hier als Vermittler zwischen Ihren Bedürfnissen und der Umsetzung seitens des Notars. Ich erläutere Ihnen das notarielle "Fachchinesisch" und trage dafür Sorge, dass Formulierungen und Änderungswünsche entsprechend Ihrer Vorgaben im notariellen Vertrag Berücksichtigung finden. Dafür stehe ich in engem Kontakt zum Notar und begleite Sie bei Bedarf auch gerne zum Termin beim Notar.
Haben Sie bereits einen bestehenden, älteren Erbvertrag? Gerne überprüfe ich auch diesen für Sie in Hinblick auf Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Wünsche und Bedürfnisse sowie der aktuellen Rechtslage. Vor allem letztere ist einem stetigen Wandel unterworfen, so dass eine regelmäßig Prüfung Sinn macht.
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