Jeder kann durch letztwillige Verfügungen frei sein Erbe verteilen. Das Pflichtteilsrecht garantiert dabei den Abkömmlingen und Ehegatten als Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Nachlass, um zu verhindern, dass diese durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen (Enterbung) oder nicht ausreichend bedacht wurden. Pflichtteilsansprüche sind Geldansprüche und haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Bis zur Zahlung eines Pflichtteils sind folgende Schritte notwendig:
Sollte einer oder mehrere dieser Ansprüche nicht oder unzureichend nachgekommen werden, können diese mittels einer Stufenklage durchgesetzt werden.
In keinem Teil des Erbrechts sind mir so viele falsche Vorgehensweisen untergekommen wie im Pflichtteilsrecht - sei es von Personen, die versucht haben sich selbst zu verteidigen oder von nicht spezialisierten Kollegen. In diesem Bereich kann zu viel falsch gemacht werden und erhebliche Einbußen nach sich ziehen, weshalb immer ein Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden sollte.
Bereits bei der Frage, ob der Pflichtteil geltend gemacht werden soll, lauern die ersten Gefahren. Bestes Beispiel ist ein Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel.
Die größte Herausforderung besteht jedoch darin, alle Aspekte und Möglichkeiten des Pflichtteilsrechts vollumfänglich zu erfassen, um das Optimum für Sie herauszuholen.
Die erste Weiche stellt der Auskunftsanspruch. Fehlende oder lückenhafte Ermittlungen kosten Sie am Ende bares Geld. Neben dem Nachlassbestand, der die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs vorgibt, wird hier auch die Grundlage für den Pflichtteilsergänzungsanspruch geschaffen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch betrifft Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre, durch die der Nachlasswert gemindert wurde. Hier gilt es genau festzustellen, welche Zuwendungen vorliegen, wie diese pflichtteilsrechtlich zu behandeln sind und ob womöglich noch viel weiter zurückgehende Schenkungen den Pflichtteilsanspruch erhöhen.
Nach der Auskunftsstufe ist die Wertermittlungsstufe anzugehen,
in der Nachlassgegenstände oder bereits vorher übertragenes
Vermögen bewertet werden.
Haben Sie diese Hürden überwunden und sich durch die
Informationsflut gekämpft, gilt es den Pflichtteilsanspruch
und den Pflichtteilsergänzungsanspruch unter Berücksichtigung
aller Besonderheiten juristisch korrekt zu berechnen: Ist die
Abschmelzungsregelung des § 2325 Abs. 3 richtig angewandt?
Werden Vorempfänge, Inflation und Kapitalisierung berücksichtigt?
Gibt es Anrechnungsbestimmungen zu beachten?
Selbst viele meiner Kollegen stellt diese Berechnung vor große Herausforderungen. Durch meine jahrelange schwerpunktmäßige Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen bin ich in diesem Terrain zuhause und kenne auch entlegene Winkel. Ich bin immer bemüht, eine außergerichtliche Einigung mit dem/den Erben zu erzielen. Sollte am Ende trotzdem ein Gerichtsverfahren angestrengt werden müssen, kann ich auf jahrelange Prozesserfahrung zurückgreifen. Ich weiß, den richtigen Ton zu treffen, überzeugend aufzutreten und durch akribische Vorarbeit Vorteile zu verschaffen. Gerne nutze ich diese Fähigkeiten, um auch Ihren Pflichtteilsanspruch bestmöglich zu realisieren.
Selbstverständlich gilt oben Gesagtes auch aus der Position des Erben und damit Pflichtteilsschuldners. Den Forderungen des Pflichtteilsberechtigten ausgeliefert zu sein, setzt den Erben unter Handlungsdruck. Viele Erben, die alleine versuchen den Ansprüchen auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung gerecht zu werden, finden sich nicht selten als Beklagte in einem Gerichtsverfahren wieder. Doch das muss nicht sein, nehmen Sie sich fachanwaltliche Hilfe. Auch auf Erbenseite arbeite ich von Anfang an auf eine gütliche Einigung hin. Scheitern diese Versuche, vertrete ich Sie gerne mit all meinem Know-How vor Gericht.
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