Testamente, die ohne professionelle Hilfe abgefasst wurden, bieten leider allzu häufig Interpretationsspielraum, der dann zu Uneinigkeit und Streit der Erben oder Vermächtnisnehmer führen kann. Bei einer Testamentsauslegung gilt es, den Willen des Verstorbenen zu ermitteln. Dazu ist man bemüht, Anknüpfungspunkte in den Lebensbereichen des Erblassers zu finden. Für bestimmte uneindeutige Formulierungen gibt es auch von Seiten des Gesetzgebers Auslegungsregeln, die helfen sollen, sich dem Willen des Erblassers anzunähern. Insbesondere wenn Auslegungsstreitigkeiten vor dem Nachlassgericht (Erbscheinverfahren) oder Zivilgericht geklärt werden müssen, sollte die aktuelle Rechtssprechung zur Auslegung bzw. zu den gesetzlichen Auslegungsregeln bekannt sein.
In den unzählichen Auslegungsfragen, die ich außergerichtlich und gerichtlich geklärt habe, ist immer wieder deutlich geworden, welch unterschiedliche Motivationen und Interessen in Auslegungsstreitigkeiten zu Tage treten. Kontaktieren Sie mich zu Ihrem individuellen Fall.
Manchmal geht es nicht nur darum, dass einzelne Passagen uneindeutig sind, sondern es werden Zweifel an der gesamten Wirksamkeit des Testaments aufgeworfen. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers? Unterlag der Erblasser bei der Errichtung seines letzten Willens einem Irrtum? Ist die Form nicht eingehalten worden? Oder gar die Urheberschaft fraglich? Steht eine Testamentsanfechtung im Raum? Diese Fragen führen oft zu ähnlichen Verfahren, wie Auslegungsstreitigkeiten. Gerne setze ich meine Erfahrung und mein Wissen ein, um Ihre Interessen durchzusetzen.
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