Testamentsgestaltung

Testamentsgestaltung gehört zu den komplexesten Bereichen des Erbrechts und ist nicht umsonst die Königsdisziplin der erbrechtlichen Beratung. Hier sollte man nichts dem Zufall überlassen. 

Warum sollten Sie über ein Testament nachdenken?

Ohne Testament greift stets die gesetzliche Erbfolge. Sollte diese nicht zu Ihren Vorstellungen einer Vermögensnachfolge passen, brauchen Sie in jedem Fall ein Testament.  


Besondere Beweggründe ein Testament zu erstellen

Die Erstellung eines Testaments ist altersunabhänig - man weiß nie was passiert. Folgende Situationen können Anlass geben, darüber nachzudenken, was nach dem eigenen Tod mit Familie und Vermögen passiert:

  • Heirat
  • Kinder
  • Hausbau / Immobilienkauf
  • Scheidung
  • Patchwork-Familie
  • bedürftige oder behinderte Familienmitglieder 
  • berufliche Neuorientierung


Auf der anderen Seite stellt die Vermögensstruktur und

-verteilung eine wesentliche Motivation dar, ein Testament zu erstellen, um möglichst den Fiskus nicht am eigenen Vermögen teil haben zu lassen. Das Stichwort lautet hier: Steuerliche Optimierung.

Erbe Familie Testament Kanzlei Sacher. Bild von Anemone123 auf Pixabay

Was gibt es bei der Testamentserrichtung zu beachten?

Im Grunde kann jeder ein Testament schnell und rechtswirkam im stillen Kämmerlein errichten. Alles was Sie benötigen sind Stift und Papier. Testierfähigkeit vorausgesetzt, muss es lediglich vollständig handschriftlich abgefasst, mit Ort und Datum versehen und Ihr letzter Wille erkennbar sein, um die gesetzlichen Formerfordernisse eines Testaments zu erfüllen. 

In den seltensten Fällen gelingt es dem Laien jedoch, seinen letzten Willen juristisch korrekt, stichfest und eindeutig zu formulieren. 

Warum sollte ich in jedem Fall einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen?

In meiner erbrechtlichen Tätigkeit musste ich leider feststellen, dass ein ohne juristische Hilfestellung abgefasstes Testament mangels korrekter Formulierung eigentlich immer Auslegungsfragen aufwirft. 

Nichts ist schlimmer, als wenn bei Testamentseröffnung die Beteiligten oder sogar das Nachlassgericht aufgrund fehlender Eindeutigkeit entscheiden muss, wie Ihre letztwillige Verfügung zu verstehen ist. Eine unvollständige oder fehlerhafte Formulierung kann viele Ursachen haben: 

  • Unwissenheit
  • Halbwissen aus dem Bekanntenkreis oder dem Internet
  • Unterschiede zwischen Alltagssprache und juristischer Ausdrucksweise.

Der eklatante Unterschied zwischen "vererben" (Erbe) und "vermachen" (Vermächtnisnehmer) mag einigen noch bekannt sein. Dass aber so scheinbar klare Formulierungen wie

"Erben sollen meine beiden Kinder X und Y werden. X bekommt mein Auto."

häufig zu Erbstreitigkeiten führen und dabei ganze Familien entzweien können, ist leider weniger bekannt. Der letzte Satz kann hier sowohl als Vorausvermächtnis, als auch als Teilungsanordnung ausgelegt werden. Je nach Auslegung ergeben sich jedoch gravierende Unterschiede in der Rechtsfolge, die bei Uneinigkeit der Erben einen kostenspieligen Rechtsstreit nach sich ziehen kann. 

Ähnliche und häufig fatale Fehlvorstellungen bestehen

unter anderem  zu:

  • Bindungswirkung letzwilliger Verfügungen
    (Berliner Testament)
  • Vor-/Nacherbschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Auflage
  • Ersatzerbschaft
Fachanwalt Erbrecht Testament Kanzlei Sacher

Mit mir an Ihrer Seite

Testamentsgestaltung ist eine meiner Lieblingsdisziplinen. Als Fachanwalt für Erbrecht und durch meine jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Testamenten, navigiere ich Sie sicher durch den Paragrafendschungel und das Juristenjargon. 

Vor dem ersten Testamentsentwurf nehme ich mir viel Zeit, Ihre familiäre Situation, Ihre Vermögensstruktur und die Wünsche und Ziele Ihrer Nachlassplanung genauestens zu erfassen bzw. mit Ihnen zu erarbeiten. Mir ist es wichtig, dass Sie verstehen, welche Möglichkeiten es gibt und durch welche Formulierungen diese umgesetzt werden können, so dass sie stets selbst in der Lage sind, entscheiden zu können, was für ihre Situation das Richtige ist. Letztlich geht es um Sie - Ihre Wünsche und Ihr Vermögen

Aus diesem Grund entwerfe ich jedes Testament individuell und maßgeschneidert für Ihre Lebenssituation. Ich lege großen Wert darauf, auch bei scheinbar "altbekannten" Problemstellungen nicht wie im Baukastensystem auf alte Lösungen zurückzugreifen, sondern für jedes Mandat nach optimalen Umsetzungen zu suchen. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Wünsche bestmöglich rechtlich abgebildet werden, sei es die Absicherung des Ehegatten, eine Pflichtteilminderung/-minimierung, eine Sicherung der Nachlassabwicklung oder andere.  

Selbstverständlich bin ich dabei stets bemüht, dass das mehr an Qualität nicht mit einem Mehr an
Kosten für Sie verbunden ist. Vor Beauftragung bekommen Sie stets eine verbindliche
Kostenübersicht, so dass Sie immer wissen, was auf Sie zukommt. 

Logo Paragraf Kanzlei Erbrecht Sacher

Sie haben bereits ein Testament?

Wie gut, dass Sie vorgesorgt haben! Egal ob mit professioneller Hilfe verfasst oder ohne, überprüfe ich gerne Ihr Testament auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihren aktuellen Bedürfnissen. So sind Sie anschließend in der Lage zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht und Sie Änderungen vornehmen wollen. 

Allgemein sollte ein Testament alle paar Jahre daraufhin geprüft werden, ob es noch immer Ihrer aktuellen Lebenssituation sowie der derzeitigen Rechtslage entspricht.