Der Erblasser ordnet eine Testamentsvollstreckung in erster Linie an, um die Durchsetzung seines letzten Willens abzusichern. Sie ist auch ein gutes Mittel, um Streitigkeiten der Erben/Erbengemeinschaft über die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses zu vermeiden. Dabei kann dem Testamentsvollstrecker die gewünschte Ausführung der Nachlassabwicklung genauestens vorgegeben werden. Der Testamentsvollstrecker wird daher auch als "Herr der Nachlassabwicklung" bezeichnet. Allerdings unterliegt ein solches Amt strengen Pflichten, die der Testamentsvollstrecker beachten muss, um sich nicht schadenersatzpflichtig zu machen oder sein Amt aberkannt zu bekommen. Korrespondierend hierzu haben die Erben Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker, um sein Handeln zu überwachen.
Ich stehe sowohl Testamentsvollstreckern, als auch Erben, Vermächtnisnehmern oder sonstigen Bedachten bei Fragen rund um die Rechte und Pflichten einer Testamentsvollstreckung zur Seite. Besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Ausarbeitung von individuellen Testamentsvollstreckungsanordnungen im Rahmen Ihrer Testamentsgestaltung. Lassen Sie sich beraten, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrer Nachlassplanung Sinn macht. Bei Bedarf kann ich als unabhängiger Dritter, der Ihren letzten Willen gut kennt, gerne Ihre Testamentsvollstreckung übernehmen.
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