Volljährigenadoption

An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, was Adoptionsrecht, insbesondere die Adoption von Erwachsenen, mit Erbrecht zu tun hat. Mehr als Sie vermuten!

Neben familienrechtlichen Folgen (Unterhaltspflicht, Namensänderung u.a.) hat eine Adoption Erwachsener erhebliche erbrechtliche Auswirkungen, die Sie kennen und berücksichtigen sollten. 

Liegen die Grundvoraussetzungen der §§ 1767ff. BGB, vor allem das sogenannte Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Angenommenen vor, beschließt das Gericht über die Zulässigkeit des Adoptionsantrags. Daraus folgt: 


    1. Rechtlich ist der Adoptierte dann den leiblichen Kindern als gesetzlicher Erbe gleichgestellt
    2. Auch erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich erhöht sich der Freibetrag von 20.000 € bei Nichtverwandten auf 400.000 € bei Kindern.
    3. Durch das Hinzutreten des neuen Abkömmlings minimieren sich die Pflichtteile Ihrer übrigen Abkömmlinge. 
    4. Bindend gewordene letztwillige Verfügungen werden plötzlich anfechtbar


Ich habe Adoptionsverfahren bereits erfolgreich begleitet

und informiere, berate und unterstütze gerne auch Sie bei

diesem Vorhaben. 

Volljährigen Adoption Kanzlei Sacher
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