An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, was Adoptionsrecht, insbesondere die Adoption von Erwachsenen, mit Erbrecht zu tun hat. Mehr als Sie vermuten!
Neben familienrechtlichen Folgen (Unterhaltspflicht, Namensänderung u.a.) hat eine Adoption Erwachsener erhebliche erbrechtliche Auswirkungen, die Sie kennen und berücksichtigen sollten.
Liegen die Grundvoraussetzungen der §§ 1767ff. BGB, vor allem das sogenannte Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Angenommenen vor, beschließt das Gericht über die Zulässigkeit des Adoptionsantrags. Daraus folgt:
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