Beides regelt Ihre Angelegenheiten in Fällen, in welchen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, entscheiden zu können oder zu dürfen, unabhängig davon, ob dies ein zeitweiser (z.B. Schlaganfall) oder dauerhafter Zustand (z.B. Demenz) ist.
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Ihnen nahe stehende Person zur Ausübung von Befugnissen Ihres täglichen Lebens, wie Bank-, Behörden- oder Gesundheitsangelegenheiten.
Eine Patientenverfügung ist eine Anweisung gegenüber Ärzten und Krankenhauspersonal bestimmte Maßnahmen in umschriebenen Situationen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Häufig ist nicht bekannt, dass es sich hier um zwei unterschiedliche Willenserklärungen handelt, die verschiedene Lebensbereiche betreffen und deshalb im Optimalfall beide vorliegen sollten.
Meiner Meinung nach ist es für jeden Volljährigen, unabhängig von seiner Vermögenssituation und seinem Gesundheitszustand, sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht abzufassen. Die meisten Menschen hoffen, höchstens in fortgeschrittenem Alter in eine Situation zu geraten, in der ihnen - wie oben beschrieben - die eigenen Entscheidungsmöglichkeiten abhanden kommen. Aber bereits die Folgen eines Verkehrsunfalls können dafür sorgen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Mit der Vorsorgevollmacht wird ein aufwändiges, kostenintensives Betreuungsverfahren vermieden. Ohne diese Vollmacht hat das Betreuungsgericht, beispielsweise bei einer Demenz, einen Betreuer zu ernennen, der unter Umständen auch ein fremder Dritter sein kann. Es herrscht der weit verbreitete Irrglaube, dass sich in einem solchen Fall Ehegatten gegenseitig vertreten können. Dies ist aber nicht automatisch der Fall! Hierzu ist stets eine Bevollmächtigung erforderlich, um nicht das Betreuungsgericht auf den Plan zu rufen. Einem Ehegatten ist in einem solchen Fall nicht einmal der Zugang zu Ihren Konten möglich. Die wenigstens haben jedoch Interesse daran, dass eine Ihnen unbekannte Person Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten regelt.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollten aufgrund ihrer Regelungsinhalte und ihrer Bedeutung nicht einfach nebenbei durch einen kostenfreien Vordruck aus dem Internet geregelt werden. Sie sollten genau verstehen, was damit im Einzelfall geregelt werden kann oder soll, um den Umfang Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen zu können. Hier bin ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen behilflich.
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