Die vorweggenommene Erbfolge stellt das Spiegelbild zu einem Testament dar: Während letzteres erst mit dem Ableben seine Wirkung entfaltet, greift die vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten. Am bekanntesten ist hier vermutlich das Mittel der lebzeitigen Schenkung.
Im Rahmen einer ausgewogenen Nachlassplanung ist es meist sinnvoll einen Teil der Erbfolge bereits zu Lebzeiten abzuwickeln. Ein Grund dafür ist, dass sich dadurch oft beträchtliche Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen lassen. Ein anderer Grund ist, dass es meinen Mandanten häufig am Herzen liegt, Ihre Kinder oder Enkel in finanziell anspruchsvollen Lebensabschnitten wie Familiengründung, Hausbau oder Start einer beruflichen Zukunft unter die Arme zu greifen. Nicht selten fällt der Spruch:
"Ich gebe mein Vermögen lieber mit warmen Händen weiter."
Egal welche Ziele Sie verfolgen, helfe ich Ihnen gerne ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Dieses sollte neben der steueroptimierten Vermögensnachfolge insbesondere auch Ihre weitere finanzielle Absicherung in den Mittelpunkt stellen, beispielsweise durch Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Rentenrecht und Rückübertragungsrecht.
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